Beschreibung zu Feinstaubfiltermaske FFP2
Schutzmaske
Schutz gegen mindergiftige bzw. gesundheitsschädliche Partikel bis zum 10-fachen des MAK-Wertes, Filterklasse FFP2.
Allgemeine Informationen zu Feinstaubmasken:
Partikelfiltrierende Halbmasken (englisch filtering face piece, FFP, Feinstaubmaske oder Staubmaske) schützen je nach Ausführung vor dem Einatmen von wässrigen oder öligen Aerosolen und Partikeln. Sie bieten keinen Schutz vor Gasen und Dämpfen, selbst dann nicht, wenn sie mit einer Einlage aus Aktivkohle versehen sind. Diese Einlage dient dem Schutz vor unangenehmen, nicht-schädlichen, organischen Gerüchen (z. B. für den Umgang mit Schlachtabfällen, in der Tierzucht oder Abfallentsorgung). Ein Schutz vor Gasen kann nur durch spezielle Gasfilter erreicht werden. Filtrierende Halbmasken bestehen zumeist vollständig aus Filtervlies mit Gummibändern und einem formbaren Nasenbügel, um optimale Anpassung an das Gesicht zu gewährleisten.
Die Masken mit Prüfzertifizierung schützen bei sachgerechter Anwendung zuverlässig vor lungengängigen Stäuben und Flüssigkeitsnebeln innerhalb ihres jeweiligen Anwendungsbereichs. Sie besitzen zusätzlich zum stützenden Filtermaterial Lagen aus einem elektrostatischen Material (Elektret). Hierbei werden Staubpartikel und Flüssigkeitstropfen, welche kleiner als die Porengröße des Filtermaterials sind, durch elektrostatische Kräfte gebunden. Allerdings geht die elektrostatische Wirkung durch Staubanlagerung nach einiger Zeit zurück, sodass es zu einer merklichen Steigerung des Atemwiderstandes kommt. Sofern nicht vom Hersteller anders angegeben sind sie daher grundsätzlich für einmalige Nutzung für maximal einen Arbeitstag von acht Stunden vorgesehen.
Eine Klassifikation wird nach der europäischen Normen (EN 149) in drei Klassen vorgenommen. Zur Beurteilung dient die Gesamtleckage einer Maske, welche sich aus Undichtigkeitsstellen am Gesicht, der Leckage am Ausatemventil (wenn vorhanden) sowie aus dem eigentlichen Filterdurchlass zusammensetzt.
FFP-1
Gesamtleckage: höchstens 25 %, Mittelwerte nicht größer als 22 % Schutzwirkung vor Partikelgrössen (max. 0,6 µm) und Einsatzbereich: für nicht-toxische und nicht-fibrogene Stäube, maximale Konzentration bis zum 4-fachen der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration.
FFP-2
Gesamtleckage: höchstens 11 %, Mittelwerte nicht größer als 8 % Schutzwirkung vor Partikelgrössen (max. 0,6 µm) und Einsatzbereich: Schutzwirkung mindestens 95 %, für gesundheitsschädliche Stäube, Nebel und Rauche; Filter für feste und flüssige Partikel, gegen schädliche Stoffe, deren Konzentration bis zum 10-fachen der Maximale Arbeitsplatz-Konzentration reicht. FFP-3 Gesamtleckage: höchstens 5 %, Mittelwerte nicht größer als 2 % Schutzwirkung vor Partikelgrössen (max. 0,6 µm) und Einsatzbereich: mindestens 99 %, Schutz vor giftigen Stoffen, sowie vor Tröpfchenaerosolen, krebserzeugenden Stoffen, radioaktiven Stoffen, Enzymen, Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Pilzen und deren Sporen), gegen schädliche Stoffe, deren Konzentration bis zum 30-fachen der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration reicht.
Zusatzbezeichnung: V = mit Ausatemventil um den Atemwiderstand zu verringern.