Verbandkästen & Schränke
Verbandkästen und Verbandschränke dienen zum sicheren Aufbewahren und zur schnellen Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material. Verbandkästen sind nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung am Arbeitsplatz, sondern auch in Fahrzeugen.
In § 35h StVZO ist geregelt, das alle Aufofahrer in Deutschland einen Erste Hilfe-Kasten vorhalten müssen. Dabei ist der Halter des Fahrzeuges verpflichtet, das der Verbandkasten ordnungsgemäß ausgestattet und der Inhalt noch haltbar ist. Gerade bei Fahrzeugen, die betrieblich genutzt werden, ist dies eine unabdingbare Verpflichtung für den Fahrzeughalter.
Obwohl der Autofahrer nicht verpflichtet ist, einen KFZ-Verbandkasten genau nach der DIN-Norm 13164 mitzuführen, empfehlen wir dies jedoch eindringlich. In einem KFZ-Verbandkasten nach DIN 13164 ist alles enthalten, das dem aktuellen Verkehrsrecht entspricht. Dazu gehören u.a. Einmalhandschuhe, Kompressen, Pflaster, Fingerkuppenverband, Dreieckstuch, Rettungsdecke, Kleiderschere, Kälte-Sofort-Kompresse, Augenkompresse usw.
Sie müssen nur noch auf die Haltbarkeit achten und dann ggfs. den Inhalt zeitgerecht austauschen.